Die Luftraumstruktur in Deutschland ist nach den Richtlinien der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) gestaltet und in verschiedene Klassen unterteilt, die spezifische Anforderungen an Flugverkehr, Sicht- und Wetterbedingungen stellen. Hier ist ein Überblick über die Luftraumstruktur und die Sichtminima in Deutschland:
Luftraumklassen in Deutschland
Deutschland verwendet die Luftraumklassen C=Charlie, D=Delta, E=Echo und G=Golf. Hier die Details:
Luftraum C - Charlie
- Beschreibung: Kontrollierter Luftraum, überwiegend für Instrumentenflugverkehr (IFR), aber auch für Sichtflugverkehr (VFR).
- Vertikale Ausdehnung: Meist ab FL100 (10.000 Fuß) bis FL660. In Alpenregionen beginnt der Luftraum C ab FL130.
- Bedingungen für VFR:
- Einflug nur mit Freigabe.
- Kommunikation mit der Flugsicherung erforderlich.
- Mindestabstände: 1.500 m horizontal, 300 m (1.000 Fuß) vertikal zu Wolken.
- Flugsicht: 8 km.
Luftraum D - Delta
- Beschreibung: Kontrollierter Luftraum um größere Flughäfen (z. B. Kontrollzonen) und für An-/Abflugbereiche.
- Vertikale Ausdehnung: Variiert, oft von der Erdoberfläche oder einer definierten Höhe bis zur Untergrenze von Luftraum C.
- Bedingungen für VFR:
- Einflug nur mit Freigabe.
- Ständige Funkverbindung erforderlich.
- Mindestabstände: 1.500 m horizontal, 300 m (1.000 Fuß) vertikal zu Wolken.
- Flugsicht: 5 km.
Luftraum E - Echo
- Beschreibung: Kontrollierter Luftraum für IFR- und VFR-Verkehr. IFR-Verkehr erhält Flugsicherungsdienste, VFR-Verkehr nicht.
- Vertikale Ausdehnung: Meist ab 1.000 Fuß AGL (Above Ground Level) bis FL100 (oder FL130 in Alpenregionen).
- Bedingungen für VFR:
- Kein Einflugfreigabe erforderlich.
- Mindestabstände: 1.500 m horizontal, 300 m (1.000 Fuß) vertikal zu Wolken.
- Flugsicht: 5 km.
Luftraum G - Golf
- Beschreibung: Ungeregelter Luftraum, hauptsächlich für VFR-Flüge. Keine Flugsicherungsdienste.
- Vertikale Ausdehnung: Meist von der Erdoberfläche bis 1.000 Fuß AGL (manchmal bis 2.500 Fuß AGL in ländlichen Regionen).
- Bedingungen für VFR:
- Mindestabstände: Abstand zu Wolken nicht festgelegt.
- Flugsicht: 1,5 km unterhalb von 140 Knoten Geschwindigkeit, ansonsten 5 km.
- VFR bei Nacht: Flugsicht mindestens 5 km.
Besonderheiten
- Flug in Wolken: Nur für IFR erlaubt, nicht für VFR.
- Transponderpflicht: Ab Luftraum E (ab 5.000 Fuß AGL oder ab FL100) und in Kontrollzonen.
- Sonder-VFR: Innerhalb von Kontrollzonen bei schlechteren Wetterbedingungen möglich, jedoch nur mit Genehmigung der Flugsicherung.
Besondere Regeln für VFR
Flüge unterhalb von 1.000 Fuß (AGL) im Luftraum G:
- Erlaubt, solange eine Flugsicht von mindestens 1,5 km besteht und der Pilot jederzeit Sicht auf den Boden hat.
- Diese Regel gilt nur tagsüber bei Geschwindigkeiten unter 140 Knoten.
Nachtflug VFR - NVFR:
- Mindestflugsicht: 5 km.
- Abstände zu Wolken: 1.500 m horizontal, 300 m (1.000 Fuß) vertikal.
- Eine gültige Nachtflugqualifikation sowie zusätzliche Ausrüstung (z. B. Beleuchtung) sind erforderlich.
Sonder-VFR (innerhalb von Kontrollzonen):
- Mindestflugsicht: 1,5 km.
- Freie Sicht auf den Boden erforderlich.
- Eine spezielle Genehmigung durch die Flugsicherung ist notwendig.
- Kann genutzt werden, um trotz schlechter Sichtbedingungen eine Kontrollzone zu durchfliegen oder zu landen/abzuheben.
Zusammenfassung der wichtigsten Sichtminima
- Generelle Flugsicht:
- 8 km (Luftraum C über FL100),
- 5 km (Lufträume D, E und G über 1.000 Fuß AGL).
- Wolkenabstände: In den meisten Lufträumen (C, D, E, G über 1.000 Fuß AGL) mindestens 1.500 m horizontal und 300 m vertikal.
- Sicht unterhalb 1.000 Fuß AGL: 1,5 km, sofern Sicht auf den Boden vorhanden.
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